Tierrechte

Rechte unterscheiden sich in zwei Katergorien: moralische und gesetzliche Rechte. Moralische Rechte sind ideale Rechte und müssen sich nicht mit den gesetzlich institutionalisierten Rechten decken. Rechte sind „von Menschen gemacht“. Die Empfindungsfähigkeit ist im Bereich der Tierrechte ein ethisches Kriterium. Es wird darüber diskutiert, „ob nichtmenschlichen, empfindungsfähigen Tieren, die keine „Personen“ sind, gleiche Rechte zukommen sollten oder ob die Rechtevergabe abhängig sein soll von dem Grad oder der Art ihres Geistes (Franzinelli, 2012, S. 76).

Tierrechte müssen nicht einzig als Erweiterung der Menschenrechte gesehen werden, sondern können auch passend auf bestimmte nichtmenschliche Tiere zugeschnitten sein. Die Tierrechtsbewegung setzt sich allerdings nicht für Tierschutzrechte (z.B. das Recht auf einen größeren Käfig), sondern wegen der Empfindungsfähigkeit der nichtmenschlichen Tiere und deren Möglichkeit, Entscheidungen über das eigene Leben zu treffen, für die Grundrechte auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit ein (Franzinelli, 2012, S.77).