Rechte unterscheiden sich in zwei Katergorien: moralische und gesetzliche
Rechte. Moralische Rechte sind ideale Rechte und müssen sich nicht mit den
gesetzlich institutionalisierten Rechten decken. Rechte sind „von Menschen
gemacht“. Die Empfindungsfähigkeit ist im Bereich der Tierrechte ein
ethisches Kriterium. Es wird darüber diskutiert, „ob nichtmenschlichen,
empfindungsfähigen Tieren, die keine „Personen“ sind, gleiche Rechte zukommen
sollten oder ob die Rechtevergabe abhängig sein soll von dem Grad oder der Art
ihres Geistes (Franzinelli, 2012, S. 76).
Tierrechte müssen nicht einzig als Erweiterung der
Menschenrechte gesehen werden, sondern können auch passend auf bestimmte
nichtmenschliche Tiere zugeschnitten sein. Die Tierrechtsbewegung setzt
sich allerdings nicht für Tierschutzrechte (z.B. das Recht auf einen
größeren Käfig), sondern wegen der Empfindungsfähigkeit der
nichtmenschlichen Tiere und deren Möglichkeit, Entscheidungen über das eigene
Leben zu treffen, für die Grundrechte auf Leben, Freiheit und
Unversehrtheit ein (Franzinelli, 2012, S.77).